Unser Minister Maas …
Vor einigen Tagen hatte ich hier zur Causa Julian Assange Stellung genommen und die Verteidigung der Freiheit der Meinung und der Presse angemahnt.
Da unser Außenminister sonst auch „zu allem und jedem“ Stellung nimmt, selbst wenn es sein Ressort nicht betrifft, hatte ich seine Meinung zu Assange vermisst.
Ich habe deshalb beim Auswärtigen Amt nachgefragt, hier die Antwort:

_________________________________________________________________
Da das Original nicht lesbar ist, hier die Abschrift:
Sehr geehrter Herr Dr. Hartwich,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Haltung des Auswärtigen Amtes zum Auslieferungsverfahren von Julian Assange haben unsere Sprecher wiederholt in der Regierungspressekonferenz – und auch in zahlreichen Einzelanfragen von Journalistinnen und Journalisten – öffentlich dargelegt. Ich verweise Sie u.a. auf die Mitschrift der Regierungspressekonferenz vom 5. Februar 2020, die hier einsehbar ist:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-5-februar-2020-1719398
Beste Grüße
Jannis Pähler
_________________________________________________________
Nun habe ich mich durch das Protokoll der erwähnten Pressekonferenz gequält und dies gefunden:
„Frage: Noch einmal zum Thema Assange – ich weiß, das war hier zuletzt schon einmal Thema, trotzdem noch einmal ganz generell gefragt -: Es gibt ja den Vorwurf des UN-Sonderbeauftragten für Folter, dass Großbritannien und Schweden Grundprinzipien hier mit Füßen getreten hätten und dass Dokumente die Fälschung von Zeugenaussagen belegen könnten, dass Großbritannien Druck machte, das Vorverfahren nicht einzustellen. Nun sind Großbritannien und Schweden ja enge Verbündete und Teil einer Wertegemeinschaft. Wie steht die Bundesregierung zu diesen Vorwürfen?
Burger: Sie kennen unsere Haltung, an der hat sich nichts geändert: Die Bundesregierung verfolgt den Auslieferungsprozess von Julian Assange sehr aufmerksam. Da das Auswärtige Amt Julian Assange als australischen Staatsangehörigen nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen nicht konsularisch betreut und auch nicht betreuen kann, hat es hinsichtlich der konkreten Haftbedingungen keine eigenen Erkenntnisse. Die Zuständigkeit für dieses Verfahren liegt bei der britischen Justiz, die Entscheidungen unter Berücksichtigung des britisch-amerikanischen Auslieferungsabkommens unter Beachtung nationalen Rechts und menschenrechtlicher Bestimmungen, darunter auch der Maßstäbe des Artikels 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, zu treffen hat. Aus Sicht der Bundesregierung besteht kein Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der britischen Justiz. Die britische Vertretung in Genf hat zu den Mitteilungen des UN-Sonderberichterstatters Melzer in einem Schreiben vom 7. Oktober 2019 auch Stellung genommen; das ist öffentlich einsehbar.
Ich möchte zur Erklärung vielleicht noch sagen: Wenn wir sagen, dass aus unserer Sicht keine Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der britischen Justiz bestehen, verbindet sich damit kein Urteil über einzelne Entscheidungen. Das begründet sich vielmehr in der Überzeugung, dass die britische Justiz, der britische Rechtsstaat, jedem, der sich in seinen Rechten durch staatliches Handeln verletzt sieht, die Möglichkeit gibt, dagegen rechtlichen Schutz zu suchen, und daran bestehen aus unserer Sicht keine Zweifel.
Zusatzfrage: Die Frage zielt ja nicht auf die Rechtsstaatlichkeit, sondern auf die Wertevorstellungen ab. Sie haben den Bericht von Herrn Melzer genannt; ich kann gerne noch daraus zitieren: In 20 Jahren Arbeit mit Opfern habe er noch nie erlebt, dass sich eine Gruppe demokratischer Staaten zusammengeschlossen hat, um ein einzelnes Individuum so lange bewusst zu isolieren, zu dämonisieren und zu missachten. Noch einmal: Entspricht das den Wertevorstellungen der Bundesregierung?
Burger: Sie halten mir da jetzt ein Zitat vor, das sich auf Vorgänge in Drittstaaten bezieht. Ich habe Ihnen gesagt, was ich für die Bundesregierung zu sagen habe. Wie gesagt, aus unserer Sicht bestehen keine Zweifel daran, dass die Justiz in Großbritannien im Grundsatz nach rechtsstaatlichen Prinzipien handelt.
Frage: Der Bericht von Herrn Melzer bezieht sich ja nun explizit auf die Haftbedingungen. Gehen Sie davon aus, dass ein UN-Sonderberichterstatter falsches Zeugnis über die Haftbedingungen ablegt? Sie berufen sich an anderen Stellen auch oft genug auf UN-Berichte. Wenn Sie auch in diesem Fall von der Glaubhaftigkeit ausgehen: Sehen Sie rechtsstaatliche Prinzipien in den Haftbedingungen erfüllt?
Burger: Der UN-Sonderberichterstatter hat sich in seiner Mitteilung an die zuständigen britischen Behörden gewandt, und die britischen Behörden haben auf diese Mitteilung reagiert.
Zusatzfrage: Trifft es zu, dass auf Empfehlung des Auswärtigen Amtes eine Petition, die an den Bundestag gerichtet war, er möge sich für Herrn Assange sowie für die Freiheit der Presse und deren Arbeitsbedingungen einsetzen, nicht veröffentlicht worden ist? Das ist natürlich Sache des Bundestages, aber wenn eine Veröffentlichung dieser Petition abgelehnt wird, weil das Auswärtige Amt das so empfohlen habe, ist das auch eine Frage an das Auswärtige Amt: Gab es diese Empfehlung?
Burger: Davon habe ich keine Kenntnis, das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.
Zusatz: Das wäre schön, danke.
Frage: Ich möchte auch noch einmal verstehen, wie Sie keine Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit haben und gleichzeitig Herrn Melzers Bericht nur zur Kenntnis genommen haben. Er war selbst zu Gast im Auswärtigen Amt, und er hat Ihnen wahrscheinlich auch über die Haftbedingungen und teilweise Folter von Herrn Assange berichtet. Wie passt das zusammen?
Burger: Wie gesagt: Wenn wir sagen, dass wir keine Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der britischen Justiz haben, dann heißt das, dass wir überzeugt sind, dass es im britischen Rechtsstaat die Möglichkeit für jeden gibt, sich mit den Mitteln dieses Rechtsstaats zur Wehr zu setzen, wenn er sich in seinen Rechten durch staatliches Handeln beschnitten sieht. Dazu bietet nach unserer Auffassung der britische Rechtsstaat die notwendigen Möglichkeiten.
Ansonsten kann ich nur noch einmal auf das verweisen, was ich eingangs gesagt habe: Wir haben keine eigenen Erkenntnisse zu diesem Fall, weil Herr Assange als australischer Staatsangehöriger von uns nicht konsularisch betreut wird. Es gibt eine Kommunikation in dieser Sache zwischen dem zuständigen UN-Sonderberichterstatter und den zuständigen britischen Behörden. Wir haben keine eigenen Erkenntnisse, die uns da zu abweichenden Beurteilungen kommen ließen.
Zusatzfrage: Gibt es denn Gründe, an dem Bericht von Herrn Melzer zu zweifeln, zum Beispiel in Sachen Folter?
Fällt eigentlich die Arbeit von Herrn Assange für Sie unter die Pressefreiheit?
Burger: Ich kann mir hier kein Urteil über die Arbeit von Herrn Assange anmaßen.
Zusatz: Sie sollen das ja nicht machen, sondern die Bundesregierung oder das Auswärtige Amt.
Burger: Ich maße mir hier im Namen der Bundesregierung kein Urteil über die Arbeit von Herrn Assange an.
Entschuldigung, was war Ihre erste Frage? Ob es Gründe gibt, an den Aussagen von Herrn Melzer zu zweifeln? – Ich habe Ihnen eingangs ja schon gesagt: Wir haben zu den Haftbedingungen von Herrn Assange keine eigenen Erkenntnisse. Das ist ein Vorgang, der sich in den Händen der britischen Justiz abspielt. Es gibt eine dazu bestehende Kommunikation auf den dafür vorgesehenen Kanälen zwischen dem UN-Sonderberichterstatter und den britischen Behörden, und darauf möchte ich Sie verweisen.“
__________________________________________________________
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-5-februar-2020-1719398
Danke für diese Initiative und das mühsame Abschreiben. Es ist eine Schande nicht nur für GB, sondern für die gesamte „europäische Wertegemeinschaft“ und die Mehrheit ihrer Bürger, denen die Rechtmäßigkeit der Haft und die Haftbedingungen, da in GB und nicht zB in China, Iran oder Russland, so was von egal zu sein scheint.
LikeGefällt 3 Personen
Das ist mir politisch zu verschwurbelt – aber gut, dass du Einsatz gezeigt hast. – Die Politik verar…….. uns doch ständig und immer und zu sehr aufmüpfen darf man auch in diesem System nicht.
LikeGefällt 2 Personen
Wieder viel gesagt ohne was zu sagen. Typisch.
Und Herr Maas: Wie war das mit den Atomwaffen und der „atomaren Teilhabe Deutschlands“?
Büchel ist nicht weit von mir, in etwa so weit wie Spangdahlem. Aber immerhin doppelt so weit entfernt wie Ramstein (auch Relaisstation für Drohnen). Da äußert sich auch kein „Politiker“ dazu.
LikeGefällt 2 Personen
Da kann Herr Maas noch so lange vor dem Spiegel „staatsmaennisch“ üben. Und sich von Hofschneidern und Visagisten beraten lassen. Er kann’s einfach nicht. Er taugt gerade noch als Quotenmann in der recht elenden Damenriege der BRD Regierung..
LikeGefällt 1 Person