Ich frage mich, welchen Grund kann es – außer in Notwehr – überhaupt geben, um auf einen anderen Menschen einzuschlagen, mir fällt keiner ein.


Diesen Hinweis, neuerdings nach jeder Gewaltattacke in den Medien zu lesen, betrachte ich als eine völlig unzulässige Relativierung der Taten. Warum werden solche Taten gegen „Leib und Leben“ nicht genauso öffentlich geahndet und die Täter stigmatisiert, wie etwa „Hassrede im Netz“? Ich habe jedenfalls bei Berichten über angenommene oder tatsächliche Hassrede noch nie die Formulierung gehört:
„Der Grund für die verbale Attacke ist noch völlig unklar – offenbar schlug der Täter ohne jeden Grund verbal zu.“
Ich find’s auch völlig daneben. Eine Hassrede ist schlimmstenfalls die Aufforderung zu einer Straftat – die Straftat selbst wird jedoch außerhalb des Internet begangen, und dort werden Straftäter gegen Leib und Leben stets milder behandelt als Straftäter gegen das Eigentum…
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